Wann kann man als beamter abschlagsfrei in pension gehen

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Wann kann man als Beamter abschlagsfrei in Pension gehen?

Als Beamter hat man den großen Vorteil einer sicheren und stabilen beruflichen Laufbahn. Aber wann kann man als Beamter abschlagsfrei in Pension gehen und den verdienten Ruhestand genießen? Hier sind ein paar Faktoren, die Sie beachten sollten.

Altersgrenze Ruhegehaltfähige Dienstzeit Abschläge
Regelaltersgrenze Mindestens 40 Jahre Abschlagsfrei
65 Jahre Weniger als 40 Jahre 3,6 % pro Jahr
63 Jahre Ausnahmefälle 10,8 % Abschlag

Regelaltersgrenze

Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem Sie als Beamter abschlagsfrei in Pension gehen können. Diese Grenze hängt von Ihrem Jahrgang ab. Seit 2012 gibt es eine schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre.

Ruhegehaltfähige Dienstzeit

Eine wichtige Voraussetzung für den abschlagsfreien Ruhestand ist die ruhegehaltfähige Dienstzeit. Mindestens 40 Jahre müssen Sie als Beamter gearbeitet haben, um in den Genuss einer abschlagsfreien Pension zu kommen.

Abschläge bei vorzeitigem Ruhestand

Es ist auch möglich, vorzeitig in Pension zu gehen, allerdings müssen Sie dann Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, werden 0,3 % von Ihrem Ruhegehalt abgezogen, bis zu einem Höchstwert von 10,8 %.

Sonderregelungen und Ausnahmen

In manchen Fällen gibt es jedoch auch Ausnahmen und Sonderregelungen, unter denen Beamte früher und teilweise auch abschlagsfrei pensioniert werden können. Dazu zählen beispielsweise schwerbehinderte Beamte, die unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen können.

  • Altersteilzeit
  • Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst
  • Schwerbehinderung (mindestens 50 % GdB)

Abschließend ist zu sagen, dass die genauen Regelungen für Beamte bezüglich der abschlagsfreien Pension sehr individuell sind und von vielen Faktoren abhängen. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig bei der zuständigen Versorgungsverwaltung zu informieren, um den eigenen Ruhestand optimal planen zu können.