Für wen besteht ein alkoholverbot beim führen von kraftfahrzeugen

Blogg

Für wen besteht ein Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen?

Es gibt verschiedene Gruppen von Fahrzeugführern, für die ein Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen gilt. Das Alkoholverbot ist darauf ausgelegt, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und Gefahren durch alkoholisierte Fahrer zu minimieren. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die Gruppen, für die ein Alkoholverbot besteht, und die damit verbundenen Regeln.

Gruppe Alkoholgrenze Rechtliche Grundlage
Fahranfänger in der Probezeit 0,0 Promille Straßenverkehrsgesetz
Fahrer unter 21 Jahren 0,0 Promille Straßenverkehrsgesetz
Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgästen 0,0 Promille Straßenverkehrsgesetz
Fahrer im gewerblichen Güterverkehr 0,0 Promille Straßenverkehrsgesetz

Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren

Wer gerade erst seinen Führerschein gemacht hat oder noch unter 21 Jahre alt ist, muss sich an ein striktes Alkoholverbot von 0,0 Promille halten. Die Null-Promille-Grenze gilt auch für Führerscheininhaber auf Probe. Wer in dieser Gruppe bereits gegen das Alkoholverbot verstoßen hat, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen, wie der Verlängerung der Probezeit oder dem Entzug des Führerscheins.

Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgästen

Für Fahrer von Kraftfahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als acht Personen ausgelegt sind, gilt ebenfalls ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Dies betrifft beispielsweise Busfahrer und Fahrer von Kleinbussen. Die hohe Verantwortung für die Sicherheit der Fahrgäste erfordert eine ebenso hohe Disziplin bei der Einhaltung des Alkoholverbots.

Fahrer im gewerblichen Güterverkehr

Auch im gewerblichen Güterverkehr darf der Fahrer keinerlei Alkohol im Blut haben. Fahrer von Lastkraftwagen, Transportern oder anderen gewerblich genutzten Fahrzeugen müssen ebenfalls die Null-Promille-Grenze einhalten.

Darüber hinaus gelten für alle Fahrer, unabhängig von ihrer Gruppenzugehörigkeit, verschiedene Promillegrenzen, bei deren Überschreitung Fahreignungs- und Strafmaßnahmen drohen. Das bedeutet, dass selbst wenn kein generelles Alkoholverbot besteht, eine alkoholbedingte Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit strafrechtlich verfolgt wird.